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Wer darf die Schule nicht betreten?

Schüler*innen dürfen nicht in der Schule erscheinen, wenn sie

  • innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind,
  • in Kontakt zu aus dem Ausland Rückkehrenden standen,
  • Kontakt zu infizierten Personen hatten,
  • aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen,
  • zu einer Risikogruppe gehören, oder
  • am Morgen eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 37 Grad, gemessen wurde.
  • Familien von Schülerinnen und Schülern, die zur Risikogruppe gehören, müssen, ggf nach Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt abwägen, ob ein Schulbesuch ohne Gefährdung überhaupt möglich ist.
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