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Wer gehört zur Risikogruppe?

Wer gehört bei den Schülerinnen und Schülern zu den Risikogruppen?
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immunsuppressiven Therapien, Krebs, Organspenden etc.),
  • Außerdem, wenn im Haushalt der Schülerinnen und Schüler lebende Personen zu einer solchen Risikogruppe mit erhöhtem Mortalitätsrisiko gehören.

Wie erfolgt der Nachweis gegenüber der Schule?
    • Eine spezifische Vorerkrankung bzw. besondere Gefährdung ist gegenüber der Schule glaubhaft zu machen. Ist die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
    • Andernfalls erfolgt der Nachweis durch ärztliches Attest oder
      • durch andere geeignete Dokumente (medizinische Berichte, Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweis)
      • Dokumente des LaGeSo,
      • glaubhafte schriftliche Erklärungen zu Gründen der Gefährdung