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Impfnachweis – Masern-Schutzimpfung

Masernimpfschutz

Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2020 das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz beinhaltet eine Nachweispflicht bezogen auf den Masernimpfschutz sowohl für Schüler*innen als auch für alle in einer Schule regelmäßig tätigen Personengruppen.

Alle Eltern werden daher gebeten, den Nachweis des Masernimpfschutzes Ihres Kindes, er beinhaltet zwei Masern-Schutzimpfungen, bis zum 31. Dezember 2021 zu erbringen.