Wer gehört bei den Schülerinnen und Schülern zu den Risikogruppen?
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immunsuppressiven Therapien, Krebs, Organspenden etc.),
Außerdem, wenn im Haushalt der Schülerinnen und Schüler lebende Personen zu einer solchen Risikogruppe mit erhöhtem Mortalitätsrisiko gehören.
Wie erfolgt der Nachweis gegenüber der Schule?
Eine spezifische Vorerkrankung bzw. besondere Gefährdung ist gegenüber der Schule glaubhaft zu machen. Ist die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Andernfalls erfolgt der Nachweis durch ärztliches Attest oder
durch andere geeignete Dokumente (medizinische Berichte, Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweis)
Dokumente des LaGeSo,
glaubhafte schriftliche Erklärungen zu Gründen der Gefährdung