Jahrgangsstufe 10
Die schriftlichen Prüfungen in der 10. Jahrgangsstufe zum MSA/zur eBBR, zu denen auch die Überpüfung der Sprechfertigkeit im Fach Englisch gehört, finden in diesem Schuljahr nicht statt.
Es finden ausschließlich die Präsentationsprüfungen am 29./30.04.2020 statt.
Schüler/innen, welche in der Jahrgangsstufe 10 an den vergleichenden Arbeiten zum Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR) teilnehmen wollten infomieren sich bitte hier...
1. Wiederbeginn des Unterrichts
Die Schule öffnet für die 10. Jahrgangsstufe wieder am 27. April 2020. Der 27. und 28. April steht allen Schüler/innen zur individuellen Vorbereitung auf die Präsentationsprüfungen sowie für Beratungen durch die Lehrkräfte zur Verfügung (siehe Punkt 2.).
Der Unterricht für die 10. Jahrgangsstufe beginnt an unserer Schule am 04. Mai und wird in reduzierter Gruppengröße stattfinden. Der Stundenplan und die näheren Informationen zur Unterrichtsorganisation (Zeiten, Gruppengöße etc.) werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Am Tag des Unterrichtsbeginns, am 04. Mai, bitten wir um die Abgabe des Portfolios bei der Klassenleitung.
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Auf dem Schulweg, auf dem Schulhof und im Schulhaus sind die Verhaltensregeln zum Infektionsschutz einzuhalten.
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Des Weiteren bitten wir darum, dass jede Person einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz trägt!
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Weitere Voraussetzungen für das Betreten des Schulgrundstückes:
siehe "Teilnahmenbedingungen ..." im Abschnitt Päsentationsprüfung
2. Präsentationsprüfung (Stand 26.04.2020):
Die Präsentationsprüfungen finden am 29./30. April 2020 statt.
Den Prüfungsplan findet man hier...
Zur Vorbereitung auf die Päsentationsprüfungen besteht für jede Prüfungsgruppe (auch bei Einzelprüfungen) die Möglichkeit, im Zeitraum 20.04. - 28.04. mindestens einen Termin für eine Beratung durch die prüfende Lehrkraft zu vereinbaren. Die Beratung kann sowohl persönlich in der Schule, aber auch per Online-Chat (z.B. Skype, WhatApp) oder telefonisch stattfinden. Die Kontaktaufnahme zur Terminvereinabrung kann über die gewohnten Kanäle oder auch per E-Mail (info@philipp-reis-oberschule.de) stattfinden.
Teilnahmebedingungen für jede/n einzelne/n Schüler*in:
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Jede/r Schüler*in hat vor der Prüfung ein Belehrungsblatt abzugeben, auf welchem sie/er und seine Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. (Das Belehrungsblatt erhalten alle Schüler*innen per Post, es ist aber auch als Download verfügbar.)
Das Belehrungsblatt ist vor der Präsenationsprüfung im Foyer der Schule bei der Aufsicht abzugeben. -
Auf dem Schulweg, auf dem Schulhof und im Schulhaus sind die Verhaltensregeln zum Infektionsschutz einzuhalten.
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Des Weiteren bitten wir darum, dass jede Person einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz trägt!
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Schüler*innen können nicht an der Präsentationsprüfung teilnehmen und dürfen nicht das Schulhaus betreten, wenn sie:
- innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder
- in Kontakt zu Rückkehrenden stand oder
- Kontakt zu infizierten Personen hatte oder
- aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweist oder
- zu einer Risikogruppe gehört und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin angeraten ist.
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Wer gehört bei den Schülerinnen und Schülern zu den Risikogruppen?
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Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose; immunsuppressiven Therapien, Krebs, Organspenden etc.), müssen bei Prüfungen besonders geschützt werden.
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Außerdem können besondere Vorkehrungen getroffen werden, wenn im Haushalt der Schülerinnen und Schüler lebende Personen zu einer solchen Risikogruppe mit erhöhtem Mortalitätsrisiko gehören.
Wie erfolgt der Nachweis gegenüber der Schule?
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Eine spezifische Vorerkrankung bzw. besondere Gefährdung ist gegenüber der Schule glaubhaft zu machen. Ist die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
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Andernfalls erfolgt der Nachweis durch ärztliches Attest oder
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durch andere geeignete Dokumente (medizinische Berichte, Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweis
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Dokumente des LaGeSo, glaubhafte schriftliche Erklärungen zu Gründen der Gefährdung
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Welche Formen der Teilhabe an Prüfungen sind bei Risikogruppen möglich?
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Zunächst ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob eine Prüfung oder eine Teilprüfung zu den Haupt- oder Nachholterminen in den Räumen der Schule möglich ist. In der Regel ist das der Fall, wenn die häusliche Wohnung noch verlassen werden kann, z.B. zur Bewegung oder zum Einkauf. Für diese Prüflinge sind in den Schulen besondere Prüfungen (sehr große Sicherheitsabstände, separate Räume, eigene Zugänge ins Haus, beste Durchlüftung, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, ggf. eigens mitgebrachte Desinfektionsmittel etc.) zu organisieren.
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Die Schule ermöglicht ggf. auch Nachschreibemöglichkeiten bzw. Prüfungstermine für das vierte Prüfungsfach oder die vierte bzw. fünfte Prüfungskomponente nach den Sommerferien.
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Wenn das eigene Zuhause nur noch in absoluten Notfällen verlassen wird, ist eine Prüfung zu Hause oder an einem anderen Ort möglich. Das entsprechende Einverständnis dafür muss vorliegen (vgl. 4.).
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Wenn sich die ganze Familie in freiwillige Quarantäne begibt und niemand die Wohnung betreten oder verlassen kann, ist keine Prüfung mehr möglich. In diesem Fall muss das Verbleiben an der Schule bis zum Zeitpunkt einer Teilnahme an der Prüfung vereinbart werden, vermutlich im nächsten Prüfungsdurchgang 2021. Hier ist ggf. ein Antrag auf Wiederholung des Schuljahres zu stellen.
Wie kann eine Prüfung im Zuhause der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden?
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Schriftliche Prüfungen: Eine beauftragte Lehrkraft holt die Aufgaben für schriftliche Prüfungen aus der Schule ab, fährt zur Familie und beaufsichtigt dort die Prüfungszeit und nimmt alle Unterlagen anschließend wieder mit zur Schule und übergibt sie gemäß Vereinbarung den entsprechenden Fachlehrkräften. Ein Protokoll ist anzufertigen.