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Hinweise zum Infektionsschutz

Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP-2-Maske für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal.

Hinweis:
Auf dem Schulhof kann ab 09.06.21 auf das Tragen der Maske verzichtet werden.

Aufgrund der erhöhten SARS Covid-19- Infektionsgefahr muss der Regelunterricht unter Beachtung und strenger Einhaltung verstärkter Hygienevorkehrungen stattfinden.

A - Abstand halten!
H - Hygieneregeln beachten!
A - Alltagsmaske tragen!
L - Regelmäßig lüften!

Die Hygieneregeln unserer Schule findet man hier..., diese ändern sich ab 09.06.21.

Wir bitten des Weiteren darum, ständig eine Ersatzmaske in der Schultasche mitzuführen.

Schüler*innen und Schulpersonal können durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit werden. Das ärztliche Attest muss jedoch die genaue Diagnose für den Befreiungsgrund enthalten (siehe § 4 Abs. 4 Nr. 2 SARS-CoV-2-IFSV), ein pauschales Attest ohne Angabe des konkreten Grundes durch den Arzt kann nicht anerkannt werden.
Betroffene Personen haben das Attest zunächst der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist von Schüler*innen stets bei sich zu tragen und bei Aufforderung dem Schulpersonal vorzuzeigen, um Konflikte zu vermeiden.