Gemäß Verwaltungsvorschrift Schule Nr.6/2021 können Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/21auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch die Schule die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen.
Entsprechend des Verfahrensablaufes waren Anträge, die auch eine Begründung enthalten, durch die Erziehungsberechtigten formlos bis zum 13.04.2021 zu stellen. Der Antrag war grundsätzlich schriftlich zu stellen, Anträge per E-Mail sind nicht möglich!