Hinweise zum Infektionsschutz
(Stand: 08.01.2021)
Nach Einschätzung des Amtsarztes und der Schulaufsicht findet der Unterricht in den Wochen vor und nach den Ferien weiterhin nach Stufe "gelb" des Corona-Stufenplanes statt.
Anhand des allgemeinen und schulischen Infektionsgeschehens wird vom bezirklichen Gesundheitsamt wöchentlich festgelegt, nach welcher Stufenzuordnung der Unterricht zu organisieren ist.
Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal. Diese Pflicht betrifft alle vier Gebäude sowie die Freiflächen des Schulgeländes und gilt auch im Unterricht.
Hinweis:
Auf dem Schulhof kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, wenn der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,50 m beträgt.
Aufgrund der erhöhten SARS Covid-19- Infektionsgefahr muss der Regelunterricht unter Beachtung und strenger Einhaltung verstärkter Hygienevorkehrungen stattfinden.
A - Abstand halten!
H - Hygieneregeln beachten!
A - Alltagsmaske tragen!
L - Regelmäßig lüften!
Die Hygieneregeln unserer Schule findet man hier...
Wir bitten des Weiteren darum, ständig eine Ersatzmaske in der Schultasche mitzuführen.
Schüler*innen und Schulpersonal können durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit werden. Das ärztliche Attest muss jedoch die genaue Diagnose für den Befreiungsgrund enthalten (siehe § 4 Abs. 4 Nr. 2 SARS-CoV-2-IFSV), ein pauschales Attest ohne Angabe des konkreten Grundes durch den Arzt kann nicht anerkannt werden.
Betroffene Personen haben das Attest zunächst der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist von Schüler*innen stets bei sich zu tragen und bei Aufforderung dem Schulpersonal vorzuzeigen, um Konflikte zu vermeiden.